Seit Samstag, dem 2. April gilt in Hessen die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung. Für den Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bedeutet dies, dass sämtliche städtischen Einrichtungen ohne Zulassungsbeschränkungen geöffnet sind. Für Erledigungen in den beiden Rathäusern bleibt es aber bei der Terminvereinbarung.
Angesichts immer noch hoher Infektionszahlen werden die Besucherinnen und Besucher der Rathäuser und aller anderen städtischen Gebäude gebeten, zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen und auf die Hygiene zu achten.