Gewässerschutz

Ein wichtiger Baustein zur Erhaltung der Umwelt ist der Schutz unserer Gewässer vor schädlichen Einflüssen. Als zuständiger Gewässerschutzbeauftragter bin ich für das Gebiet der Stadt Rödermark hierfür zuständig. Mein Verantwortungsbereich umfasst im Wesentlichen die städtische Abwasseranlage. Neben der Kontrolle und Beratung setze ich mich natürlich auch in Sachen umweltfreundliche Abwasserlösungen ein.

Aufgaben des Gewässerschutzbauftragten

Gewässerübersicht

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Rödermark zur Sammlung und Reinigung von Abwasser betreiben die Kommunalen Betriebe eine Abwasseranlage, bestehend aus einer Kanalisationsanlage und der Kläranlage Ober-Roden. Als Vorfluter zur Einleitung des gereinigten Abwassers dient die Rodau. Jeder Benutzer eines öffentlichen Gewässers, der an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser direkt einleiten darf, ist verpflichtet, mindestens einen Betriebsbeauftragten für den Gewässerschutz zu bestellen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bestellung des Beauftragten sowie dessen Aufgaben ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zu diesen Aufgaben gehören u.a.

  • Beratung
  • Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften
  • Hinwirken zur Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren.

Der Gewässerschutzbeauftragte erstattet dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über den Stand des Gewässerschutzes hinsichtlich der betriebenen Anlagen und beabsichtigten Maßnahmen.

Die Rodau

Ansicht der Rodau

Die Rodau ist ein Gewässer der dritten Ordnung und hat eine Lauflänge von 27,30 km. Sie entspringt westlich der Ortslage Urberach und mündet bei Mühlheim in den Main. Der wichtigste Zufluss ist die Bieber, die in Mühlheim in die Rodau mündet. Die Rodau schlängelt sich ca. 6,7 km lang durch das Stadtgebiet von Rödermark und durchquert dabei die Ortslagen von Urberach und Ober-Roden.



Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

Die Rodau

Als Wasserwirtschaft bezeichnet man die Bewirtschaftung des Wassers durch den Menschen. Man kann drei Bereiche unterscheiden:

  • Bewirtschaftung von ober- und unterirdischen Gewässern
  • Trinkwassergewinnung und -verteilung
  • Bewirtschaftung von Abwasser

Die Gewässer, zu denen die Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Teiche), die Küstengewässer sowie auch das Grundwasser zählen, sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Die Gewässer sind zum Wohl der Allgemeinheit so zu bewirtschaften, dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

In den vergangenen 50 Jahren unterlagen die verschiedenen Bereiche der Wasserwirtschaft einem enormen Wandel. So glichen bis in die siebziger Jahre noch viele Bäche und Flüsse in Deutschland offenen Abwasserkanälen. Die Einleitung ungeklärter Abwässer verursachte – mehr oder weniger regelmäßig – Fischsterben und Geruchsbelästigungen. Nur noch wenigen Pflanzen und Tieren bot das Wasser einen geeigneten Lebensraum. Bund, Länder und Gemeinden haben daraufhin reagiert und mit Milliardeninvestitionen Kläranlagen gebaut. Die Technik der Abwasserreinigung verbesserte sich stetig, so dass inzwischen 80 % der Gewässer in Hessen, hinsichtlich der Gewässergüte als sauber bezeichnet werden können.

Back to Top