Rund um den Abfall - Das Abfallwirtschaftssystem

Im Kalenderjahr 2009 wurde das Abfallwirtschaftssystem in Rödermark grundlegend modernisiert und ein sogenanntes Behälteridentifikationssystem eingeführt. Die fahrbaren Restabfallbehälter enthalten einen Chip zur Identifikation und Registrierung der Bereitstellungshäufigkeit. Die Gebühren untergliedern sich in Grund- und Leistungsgebühren. Die Rest- und Bioabfalleinsammlung erfolgt im 14-täglichen Wechsel.

Grundgebühr (ab 01.01.2024)

Für jede(n) eigenständigen Haushalt und Gewerbeeinheit ist mindestens das kleinste Restabfallgefäß anzumelden. Die jährliche Grundgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Behältervolumen.
Von den Grundgebühren werden folgende Leistungen finanziert:

  • 12 Leerungen des Restabfallbehälters
  • 26 Leerungen des Bioabfallbehälters (mit dem selben Gefäßvolumen wie der Restabfallbehälter; der größte Behälter fasst 240 Liter)
  • Einsammlung des Sperrabfalls
  • Einsammlung der Elektrogroßgeräte
  • Monatliche Altpapiereinsammlung
  • Annahmestelle für Grün- und Altstoffe in der Kapellenstraße
  • Straßensammlung von Weihnachtsbäumen + 2 x jährlich Gartenabfälle
  • Annahme von Sonderabfällen am Schadstoffmobil

Leistungsgebühr (ab 01.01.2024)

Die Leistungsgebühr fällt an, wenn zusätzliche Leerungen des Restabfalls beansprucht werden (ab der 13. Leerung). Sie bezieht sich auf das Behältervolumen. Es sind - in der Regel - maximal 14 Zusatzleerungen im Jahr möglich.

 

Abfallbehältergröße

AbfallbehältergrößeJahresgrundgebühr 2024-2026Leistungsgebühr 2024-2026 (ab 13. Leerungen)
60 Liter107,52 €/Jahr8,96 €/Leerungen
80 Liter143,40 €/Jahr11,95 €/Leerungen
120 Liter215,16 €/Jahr17,93 €/Leerungen
240 Liter430,32 €/Jahr35,86 €/Leerungen
1.100 Liter1.972,32 €/Jahr164,36 €/Leerungen

In der Grundgebühr enthalten ist ein zum Restabfallbehälter volumengleiches Bioabfallgefäß. Auf Wunsch kann auch ein größerer oder zusätzlicher Bioabfallbehälter beantragt werden. Hier wird für das Mehrvolumen eine Leistungsgebühr in Höhe von 0,40 €/Liter x Jahr erhoben.

 

 

Informationen zu den Abfuhren

Um eine reibungslose Abfuhr von Abfällen an den Abfuhrtagen gewährleisten zu können, ist auf die richtige Befüllung und Bereitstellung zu achten. Hinweise hierzu finden sich in der Abfallsatzung , dem jährlich neu erstellten Abfallratgeber, welcher an die Haushalte verteilt wird sowie in den Informationen auf dieser Seite.

Hinweis: Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Abfallsatzung kann die Abfuhr verweigert werden.

Download:


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Abfälle sind an den Abfuhrtagen bis 6.00 Uhr morgens – frühestens jedoch am Vorabend – vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder – soweit keine Gehwege vorhanden sind – am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereitzustellen.

Es werden keine Abfälle mitgenommen, bzw. Gefäße entleert, die auf einem privaten Grundstück stehen! 

Abfallbehälter dürfen nur so weit befüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Das Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet.

Überfüllte Restabfallbehälter werden – nicht zuletzt auch zum Schutz der Mitarbeiter der Müllabfuhr – mit einen Hinweisaufkleber versehen und ungeleert stehen gelassen. Der Behälter ist dann im Rahmen der nächsten Abfuhr 14 Tagen später ordnungsgemäß bereitzustellen; Nachfahrten erfolgen nicht.

Hinweise zum Biogefäß

Bei der Befüllung des Bioabfallgefäßes ist darauf zu achten, dass keine Kunststofftüten zur Verpackung verwendet werden dürfen! Nicht erlaubt sind auch die sogenannten kompostierbaren Bio-Abfallbeutel auf Maisstärkebasis nach DIN 13432, da diese sich in der vorgegebenen Rottezeit nicht vollständig zersetzen und zu Problemen bei der Vermarktung des Fertigkompostes führen. Verwenden Sie daher zur Verpackung von Bioabfällen ausschließlich Papier (Papiertüten, Küchenpapier, Tageszeitungen). Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt (pdf, 163 KB). 

Altpapier ist gebündelt, im Pappkarton oder besser noch mittels Altpapiergefäß, welches auf freiwilliger Basis erworben werden kann, zur Abholung bereitzustellen (Bestellantrag Altpapiergefäß, pdf, 15 KB).

Die Stadt Rödermark hat bewusst auf städtische Pflichttonnen verzichtet, um den oftmals beengten Platzverhältnissen auf den Grundstücken Rechnung zu tragen. Es wird empfohlen, kein loses Material bei stürmiger Wetterlage zur Abfuhr bereitzustellen. In diesen seltenen Fällen, wenn möglich das Altpapier auf dem Grundstück zwischenzulagern oder beim Wertstoffhof in der Kapellenstraße entsorgen.

Die sperrigen Abfälle (maximal 3 m³) sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens - frühestens jedoch am Vorabend - getrennt nach Holz, Metall, sonstigen Materialien und Elektro-Großgeräte auf dem Gehweg oder äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Wichtiger Hinweis: Es erfolgt keine Abholung vom Privatgrundstück.

Sollte auf dem Gehweg/Fahrbahnrand kein Platz für die Bereitstellung sein, so empfehlen wir in Ausnahmefällen, den Abfall auf die Grundstücksgrenze/ Grundstückseinfahrt so dass dieser 20 bis 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Der Müllwerker kann so den Abfall im öffentlichen Raum aufnehmen, ohne das Grundstück zu betreten.

Stellen Sie den Abfall bei Eckgrundstücken immer an die Seite der entsprechenden Adresse. Ansonsten ist schon bei der Anmeldung die genaue Lage mit anzugeben (z.B. Konrad-Adenauer-Straße/Ecke xy!).

Die Elektro-Großgeräte werden mit einem separaten Fahrzeug abgeholt. Die verschiedenen Fahrzeuge agieren (auch zeitlich) voneinander unabhängig.

Mehrmengen (über 3 m³), gefüllte Säcke und Kartons sowie Abfälle, die nicht zum Sperrabfall gehören, werden nicht mitgenommen und sind umgehend aus dem öffentlichen Raum zu entfernen!   

Zum Sperrmüllantrag >

Die privatwirtschaftliche Einsammlung der Leicht- (LVP-)/Verkaufsverpackungen wird von den Systembetreibern des Dualen Systems via "Gelber Säcke" organisiert. Die Einsammlung erfolgt ausschließlich über Säcke (mit Ausnahme von 1.100-l-Containern bei Großwohnanlagen).

Es wird empfohlen, keine offenen und auch keine defekten Säcke zur Abfuhr bereitzustellen. Bei stürmiger Wetterlage sollten mehrere Säcke zusammengebunden oder an anderer Stelle befestigt werden, so dass die Säcke nicht wegfliegen und aufreißen können. Wenn eine Zwischenlagerung auf dem Grundstück möglich ist, bietet es sich an, die Säcke bei Windböen erst 14 Tage später zur nächsten Abfuhr bereitzustellen; darüber hinaus können diese auch auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße entsorgt werden.

Privat organisierte Abfallbehälter (< 1.100 Liter) werden seither aus Kulanz vom Sammelunternehmen geleert. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass diese Behälter geleert werden.

Die Stadt Rödermark steht mit dem Vertreter der Systembetreiber, dem Unternehmen Landbell, wegen der Einführung "Gelber Tonnen" im Kontakt. Leider weigern sich die Systembetreiber aktuell aus wirtschaftlichen Gründen neben der Sacksammlung auch eine Behältersammlung zuzulassen. 

Nicht abgeholte Materialien bzw. nicht geleerte Abfallgefäße (bei Rest- und Bioabfall mit Angabe der siebenstelligen Behälter-Nr.) sind bis spätestens 11.00 Uhr des folgenden Arbeitstages den Kommunalen Betrieben Rödermark zu melden; ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich. Die Reklamationsfrist für Freitag- bzw. eventuellen Samstagabfuhren ist am Montag um 11.00 Uhr.

Die Sammlung der Verkaufsverpackungen im "Gelben Sack" erfolgt nicht im Auftrag der Stadt Rödermark. Wenden Sie sich bei Reklamationen im Zusammenhang der LVP-Sammlung bitte direkt an das von den Systembetreibern beauftragte Unternehmen.

Entsorgungs-/Verwertungskosten der Stadt Rödermark

1t = 1Mg = 1.000 kg Kosten 2023
Rest- und Sperrabfall 197,50 €/Mg
Bioabfall 104,20 €/Mg
Grünabfall 50,00 €/Mg
Elektrogeräte 0,00 €/Mg
Verkaufsverpackungen "Gelber Sack" 0,00 €/Mg
Altglas 0,00 €/Mg
Altpapier Erlös 76 €/Mg

Abfallmengen in Rödermark

1t = 1 Mg = 1.000 kg Gesamt 2023 pro Einwohner/-in Gesamt 2022 pro Einwohner/-in
Restabfall 2.131Mg 74 kg 2.131Mg 74 kg
Bioabfall 2.436 Mg 84 kg 2.409 Mg 84 kg
Grünabfall 2.337 Mg 81 kg 2.150 Mg 75 kg
Altpapier (gesamt) 1.693 Mg 59 kg 1.817 Mg 63 kg
Sperrabfall 804 Mg 28 kg 848 Mg 29 kg
Elektrogroßgeräte 44 Mg 2 kg 50 Mg 2 kg
Elektrokleingeräte 63 Mg 2 kg 65 Mg 2 kg
Metall 69 Mg 2 kg 75 Mg 3 kg
Sonderabfall 12 Mg < 1 kg 13 Mg < 1 kg
Leichtverpackung (LVP) - Gelber Sack 872 Mg 30 kg 877 Mg 30 kg
Altglas 778 Mg 27 kg 766 Mg 27 kg
Gesamt 11.249 Mg 390 kg 11.201 Mg 388 kg
Einwohner (Hessisches Statistisches Landesamt zum 31.12.) 28.835 EW - 28.834 EW -

Weiterführende Informationen des Hessischen Statistischen Landesamts

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