Mehr Reinheit beim Bioabfall

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Neue Verordnung gibt strengere Grenzwerte für Fremdstoffe im Biomüll vor – Bei Missachtung drohen Bußgelder

Wie steht es um die Qualität des Bioabfalls, der letztlich wieder in den Boden eingetragen wird? Was gehört in die braunen Tonnen? Das regelt in Deutschland die Bioabfallverordnung. Der Bund hat dieses Gesetzeswerk geändert. Ab dem 1. Mai 2025 heißt es: Verschärfte Regelungen für sogenannte Störstoffe. Neu sind vor allem Grenzwerte, die schon bei der Anlieferung an der Verwertungsanlage einzuhalten sind. Ziel ist es, die Qualität des Bioabfalls und damit auch die des in den Kompostieranlagen hergestellten Humus zu verbessern. Die Kommunalen Betriebe (KBR) rufen die Bürger in Rödermark deshalb zu mehr Achtsamkeit beim Entsorgen auf.

Es liegt eigentlich auf der Hand: Nicht organische Stoffe gehören nicht in die Biotonne – also Kunststoffe, Metall oder Glas, typisch für Verpackungen. Dennoch gelangen diese Stoffe immer häufiger in den wertvollen Bioabfall. Der Anteil der Fremdstoffe im Biomüll, der in der Rhein-Main-Biokompostanlage in Frankfurt landet, liegt aktuell zwischen 3 und 10 Prozent. Übersteigt künftig der Fremdstoffanteil bei einer Lieferung die 3-Prozent-Marke, kann die gesamte Fracht abgewiesen werden. Da eine Nachsortierung in den Sammelfahrzeugen kaum möglich ist, haben Zurückweisungen erhebliche Kosten zur Folge, was sich letztendlich auf die Abfallgebühren auswirkt. Davon sind Eigentümer von Immobilien und Mieter gleichermaßen betroffen.

Der kommissarische KBR-Leiter Reiner Rebel appelliert deshalb an alle Haushalte, beim Entsorgen von Bioabfällen besonders aufmerksam zu sein. „In die Biotonne gehören nur organische Abfälle wie Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Eierschalen oder Gartenabfälle. Verpackungen und andere nicht biologisch abbaubare Materialien haben dort nichts verloren“, betont Rebel. „Durch umsichtiges Verhalten kann jeder einen Beitrag zu gutem und verwertbarem Bioabfall leisten.“

Fortan bleiben fehlbefüllte Biotonnen ungeleert stehen. Nachgeleert wird der Behälter nicht. Die Fremdstoffe müssen aussortiert werden. Anschließend kann die Biotonne beim nächsten Leerungstermin wieder bereitgestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Stadt das Recht vor, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Grundstückeigentümer einzuleiten und ein Bußgeld zu verhängen.  

Mit dem neuen Gesetz rückt auch wieder ein Produkt in den Fokus, das seit Jahren für Ärger bei Entsorgern und Verbraucherschützern sorgt: Die Rede ist von kompostierbaren Biomüllbeuteln aus abbaubarem Kunststoff. Diese Tüten werden von den Herstellern als umweltfreundliche und hygienische Lösung für Bioabfälle beworben. Doch die Nutzung dieser Beutel ist in den meisten Kommunen nicht zulässig – auch nicht in Rödermark.

Denn zum einen kann das Material nicht ausreichend schnell kompostiert werden. Zudem kann die Sortiertechnik in der Rhein-Main-Biokompostanlage biologisch abbaubare nicht von herkömmlichen Kunststoffen unterscheiden. Die kompostierbaren Beutel werden folglich aussortiert und der thermischen Verwertung zugeführt. „Verwenden Sie deshalb für die Verpackung ausschließlich Papiertüten, Küchenpapier oder Tageszeitungen“, bittet Reiner Rebel die Haushalte in der Stadt zwischen Bulau und Breidert um Verständnis und Kooperation.

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