Von Plus, Minus und Kostendämpfung

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KBR haben die Abfall- und Abwassergebühren für den Zeitraum von 2024 bis 2026 neu kalkuliert

Auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes haben die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) die Gebühren für die Abfall- und Abwasserentsorgung für den Zeitraum von 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Mit den Zahlungen werden die Serviceleistungen finanziert, zum einen der Betrieb der Kanalisations- und Kläranlage, zum anderen die Sammlungen von Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier sowie der Betrieb des Wertstoffhofes. Die Stadtverordnetenversammlung hat grünes Licht für das neue Gebühren-Tableau signalisiert. 

Bei der Neuberechnung der Abwassergebühren ergaben sich – nach einer Senkung im letzten Kalkulationszeitraum – nunmehr deutliche Steigerungen. Der Tarif für Schmutzwasser wird um 23,1 Prozent angehoben. Beim Niederschlagswasser beläuft sich der Aufschlag auf 10,5 Prozent.

Die Erhöhungen sind im Wesentlichen das Resultat der massiv gestiegenen Energiekosten (plus 160 Prozent) sowie der Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst ab 2024 (plus 13 Prozent). Eine Beispielrechnung: Ein Standardhaushalt mit vier Personen und einem jährlichen Wasserverbrauch von zirka 186 Kubikmetern muss mit einer Mehrbelastung von rund 100 Euro pro Abrechnungsjahr rechnen.

Bei der Neukalkulation der Abfallgebühren hat sich eine Kostensteigerung von 3,4 Prozent ergeben. Rücklagen, die in den zurückliegenden Jahren bei der Altpapier-Vermarktung gebildet werden konnten, sind ausschlaggebend für diese vergleichsweise moderate Anhebung.

Nicht nur die Grund- und Leistungsgebühren werden ab 2024 mit neuen Sätzen berechnet. Auch bei der Grundgebührenregelung ergeben sich Änderungen infolge des Trends zur verstärkten Abfalltrennung.

„Wir passen das Schema der Berechnung an die erkennbaren Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an. Folglich werden die Restabfall-Inklusivleerungen bei der Grundgebühr von 13 auf 12 Abfuhren pro Jahr reduziert. Von der Neuregelung profitiert etwa die Hälfte aller Wohneinheiten und Haushalte in Rödermark“, erläutert der kommissarische KBR-Leiter Reiner Rebel.

Er macht darauf aufmerksam, dass ein Großteil der Liegenschaften bereits jetzt mit 12 oder weniger Leerungen im Verlaufe eines Jahres auskommt. Das wirkt letztendlich kostendämpfend. Rebel unterstreicht: „Für diese Haushalte sinken dank der Neuregelung ab 2024 sogar die Jahres-Aufwendungen leicht, trotz der Gebührenerhöhung.“

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