Ansprechpartner und Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

 

 

Häufige Fragen - FAQ

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Nach Definition ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch, in seinen Eigenschaften verändertes, und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser), sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).


Im Stadtteil Ober-Roden in der Straße Außerhalb 45 (Niederröder Straße).

Zurzeit sind rd. 29.700 Einwohner (Stand 31.12.2020) von Rödermark angeschlossen.

Die Kläranlage Rödermark hat derzeit 38.000 EW.
Um ein Maß für die unterschiedlich mit Schmutz belasteten Abwässer zu schaffen, hat man den Begriff "Einwohnerwert" (EW) eingeführt. Er entspricht der Menge an leicht abbaubaren Substanzen, die ein Mensch pro Tag durchschnittlich in Abwasser gibt und für deren biologischen Abbau 60 g Sauerstoff benötigt werden. EW steht also für Einwohnerwerte und dient als Vergleichswert der Wasserinhaltsstoffe von gewerblichem und häuslichem Schmutzwasser.


Im Jahr sind das rd. 3.700.000 m³ (Schmutz- und Regenwasser).

Nein. Das Abwasser hat noch keine Trinkwasserqualität, ist aber soweit gereinigt, dass es bedenkenlos an die Natur zurückgeführt werden kann.

Bei Trockenwetter benötigt ein Tropfen Wasser rd. 17 Stunden, bei Regenwetter rd. 7 Stunden, um die komplette Reinigung zu durchlaufen.        

Es fallen im Jahr rd. 1.700 m³ Klärschlamm mit einem Feststoffgehalt von 20-25% an. Dieser wird in einer Monoverbrennungsanlage verbrannt. Zukünftig wird aus der Klärschlammasche Phosphor gewonnen und als Dünger wieder in den natürlichen Kreislauf eingeführt.


Das Klärgas dient als Brennstoff für einen Gasmotor (BHKW), der einen Generator antreibt und Strom erzeugt. Die für die Kläranlage benötigte jährliche Strommenge wird damit zu rd. 45 – 50% gedeckt.


Beim Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser in einem gemeinsamen Kanal abgeleitet und der Kläranlage zugeführt.

Schmutz- und Regenwasser werden in getrennten Kanalsystemen abgeleitet. Das Schmutzwasser wird der Kläranlage zugeführt, das Regenwasser in einen Bach oder Fluss abgeleitet.


Die Gesamtlänge des Kanalnetzes beträgt ca. 114 km.

Abwasserbehandlung und Müllbeseitigung sollten nicht verwechselt werden. Abfall gehört nicht ins Abwasser, wie z.B. Wattestäbchen, Damenhygiene, Haare, Speisereste, Kondome, Unterhosen, Strumpfhosen, Katzenstreu, Zigarettenkippen etc.
Diese Stoffe gehören in die Mülltonne und können nur mit hohem zusätzlichem Aufwand wieder herausgeholt werden und behindern und erschweren erheblich die Abwasserreinigung.

Jeder Grundstückseigentümer ist in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.), mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Die Kommunalen Betriebe erheben gesplittete Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Für die Schmutzwassergebühren wird der anfallende Frischwasserverbrauch zur Berechnung zu Grunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühren ergeben sich aus den künstlich befestigten Flächen (z.B. Dach- und Pflasterflächen), von denen das anfallende

Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Die Abwassergebühren werden in unserem Auftrag gemeinsam mit den Frischwassergebühren durch den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg mit Bescheid erhoben.

  • Schmutzwassergebühr
= 2,38 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr
= 0,38€ /m²/Jahr

 

 

Das gereinigte Abwasser der Kläranlage Rödermark wird in die Rodau eingeleitet und fließt Richtung Rodgau bis Mühlheim und von dort aus zusammen mit der Bieber in den Main.

Jedes Grundstück - das grundsätzlich nur einen Anschluss erhält - ist gesondert und unmittelbar an die Anschlussleitung anzuschließen. Die Anschlussleitung wird ausschließlich von der Stadt hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder der Anschlussleitungen ist der Stadt in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Fertigstellung der erstattungspflichtigen Maßnahme; er wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

Die Kommunalen Betriebe belegen jährlich das öffentliche Kanalnetz mit Rattenködern zur vorbeugenden Bekämpfung. Bei auftretendem Befall werden Folgebekämpfungen durchgeführt.
Bei Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist der Grundstückseigentümer für Bekämpfungsmaßnahmen verantwortlich.

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