Ansprechpartner und FAQ
Hier finden Sie Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Abfall sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und nützliche Adressen zum Thema Müllentsorgung.
Ansprechpartner
Abfallberatung
Informationen zu: Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Gartenabfälle
An-, Ab-/Abmeldungen von städtischen Abfallgefäßen
Meldung bei Behälterbeschädigung
Reklamationsbearbeitung
Auskünfte und Reklamationen* zu den Abfuhren:
- Tel.: 06074 911-956 /-957
Fax: 06074 911-1955
E-Mail: abfall-kbrroedermark.de
*) Reklamationen müssen bis spätestens 11.00 Uhr des folgenden Werktages gemeldet werden, da ansonsten keine Nachfahrt möglich ist! Die Reklamationsfrist für die Freitagabfuhr ist montags um 11.00 Uhr.
Sperrabfall (Bearbeitung der Anträge und Reklamationen)
- Tel.: 06074 911-957 /-958
Fax: 06074 911-1955
E-Mail: abfall-kbrroedermark.de
Auskünfte zur Abfallannahmestelle (Recyclinghof) Kapellenstraße, Abfallberatung, Müllschleusen:
- Tel.: 06074 911-958
Fax: 06074 911-1955
E-Mail: abfall-kbrroedermark.de
Auskünfte zum Abfallgebührenbescheid:
- Tel.: 06074 911-835
Fax: 06074 911-1835
E-Mail: steuerroedermark.de
Besuchsadresse: Rathaus Urberach
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
2. Stock, Raum 306
Meldung illegaler Ablagerungen:
- Tel.: 06074 911-959 oder Tel.: 06074 911-713
Fax: 06074 911-1959
E-Mail: saubere.stadtroedermark.de
oder Onlinemeldung via Mängelmelder >
Besuchsadresse: Konrad-Adenauer-Straße 3
Antworten auf häufig gestellte Fragen - FAQ
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Es gibt satzungsrechtlich keine Einschränkung für die Häufigkeit der Anträge, jedoch ist die Gesamtzahl der Termine logistisch begrenzt. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen sollte sich daher die Antragstellung nicht mehr als 1 bis 2 Termine belaufen. Insbesondere sollten keine einzelnen Kleinteile angemeldet werden; hier bitte ansammeln oder mit den Nachbarn absprechen.
Der Deckel muss auf dem Behälterrand aufliegen. Abfallbehälter dürfen daher nur so weit befüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Das Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet. Die Befüllung hat so zu erfolgen, dass der Inhalt beim Leerungsvorgang (Kippen + Anschlagen) komplett herausfällt. Überfüllte Restabfallbehälter werden – nicht zuletzt auch zum Schutz der Mitarbeiter der Müllabfuhr – mit einen Hinweisaufkleber versehen und ungeleert stehen gelassen. Der Behälter ist dann im Rahmen der nächsten Abfuhr ordnungsgemäß bereitzustellen; Nachfahrten erfolgen nicht!
Die sogenannten "kompostierbaren Bio-Abfallbeutel" auf Maisstärkebasis nach DIN 13432 sind behördlich verboten, da diese sich in der vorgegebenen Rottezeit nicht vollständig zersetzen und zu Problemen bei der Vermarktung des Fertigkompostes führen. Verwenden Sie daher zur Verpackung von Bioabfällen ausschließlich Papier (Papiertüten, Küchenpapier, Tageszeitungen). Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt.
Gleiches Einfüllverbot gilt für Kunststoffprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen.
Jeder eigenständige Haushalt und jede Gewerbeeinheit ist – auf Grundlage der Abfallsatzung – durch Aufstellung eines Restabfallgefäßes an das kommunale Abfallwirtschaftssystem anzuschließen. Eine Einheit gilt als angeschlossen, wenn mindestens das kleinste Restabfallgefäß (aktuell 60 Liter) angemeldet ist. Von den hierfür erhobenen Grundgebühren werden alle kommunalen zusatzkostenfreien abfallwirtschaftlichen Leistungen finanziert (u.a. Sperrabfall, Bioabfall, Altpapier, Sonderabfall, Wertstoffhof sowie 13 Entleerungen des Restabfallbehälters).
In Rödermark wird das Altpapier über Bündelsammlung und auf freiwilliger Basis via privater Altpapierbehälter gesammelt. Durch die Wahlfreiheit werden Liegenschaften mit wenig Stellplatz nicht zur Aufstellung eines zusätzlichen Abfallgefäßes gezwungen. Bündel und gefüllte Pappschachteln lassen sich einfach und platzsparend in einer Ecke oder im Keller bis zur Abfuhr stapeln. Grundsätzlich wird die Nutzung von Altpapierbehältern – nicht zuletzt zur Schonung des Sammelpersonals – seitens der Stadt empfohlen.
Am Wertstoffhof der Stadt Rödermark in der Kapellenstraße wird – gemäß Abfallkonzept – offiziell kein Sperrabfall angenommen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen erfolgt in Rödermark die Organisation der Sperrabfallsammlung über ein Holsystem (Abholung von zu Hause). Kleine Mengen Sperrmaterial (Holz, Kunststoff, Glas) werden – aus Kulanz – über die privatwirtschaftliche Baumischabfallannahme gegen Entgelt angenommen.
Beim "Gelben Sack" handelt es sich um ein Erfassungssystem für Verkaufsverpackungen (aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien wie Getränkekartons). Die Sammlung wird durch die "Dualen Systeme" finanziert und organisiert. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Wertstoffsack bzw. ein Wertstoffrücknahmesystem. Kleine Haushaltsgegenstände, wie Schüsseln, Zahnbürsten oder Kugelschreiber, (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen) gehören in den Restmüll.
Die Straßen-Einsammlung der Verkaufsverpackungen erfolgt im Auftrag und Rechnung der zehn Betreiber Dualer Systeme. Diese Systembetreiber haben den Sammlungsauftrag für den Zeitraum 2020-2022 an das Unternehmen REMONDIS Darmstadt GmbH vergeben.
Aktuell werden die Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff in Rödermark via Sacksammlung (bei Großwohnanlagen auch durch 1.100 l-MGB) erfasst. Eine wahlweise Erfassung mittels Behältern wird seitens der Stadt Rödermark befürwortet, jedoch seitens des zuständigen Unternehmens Landbell (Ansprechpartner der Systembetreiber für Rödermark) aus Kostengründen abgelehnt (https://buergerservice-roedermark.de/abfallentsorgung/abfallarten/gelber-sack-verkaufsverpackungen/).
Dies bedeutet, dass eine Bestellung/Nutzung seitens der Systembetreiber nicht vorgesehen ist. Bei den Sammlungen im Stadtgebiet von Rödermark finden sich zwar vereinzelt "Gelbe Behälter" in den Größen 120 und 240 Liter. Diese Behälter haben sich die Nutzer/-innen in der Regel jedoch selbst über den Einzelhandel organisiert. Falls Sie sich auch hierfür entschließen sollten, geben wir den wichtigen Hinweis, dass das Sammelunternehmen diese Gefäße aktuell nur aus Kulanz leert und hierzu – von deren Auftraggebern – nicht verpflichtet ist.
Das von den Systembetreibern beauftragte Sammelunternehmen verteilt einmal im Jahr zwei Rollen je 13 Säcke an jeden Haushalt; diese 26 Säcke sollten – auch im Sinne des Ressourcenschutzes – im Kalenderjahr ausreichen. Werden einmal mehr Säcke benötigt, bietet das Unternehmen über die städtischen Ausgabestellen an, sich weitere abzuholen. Seitens des zuständigen Unternehmens wurde festgelegt, dass pro Anfrage nur eine Rolle ausgegeben werden darf!
Warum bekomme ich kein Geld zurück, wenn ich den Restabfallbehälter weniger als 12-mal leeren lasse?
Es ist eine Grundgebühr zu entrichten, von der die Finanzierung aller kommunalen Leistungen erfolgt, für die keine gesonderten Gebühren erhoben werden (26 x Bioabfall, 12 x Altpapier, Sperrabfall, Elektrogroßgeräte, Grünabfall-Straßensammlungen, Betrieb der Annahmestelle in der Kapellenstraße, Sonderabfall/Umweltmobil, Gestellung Rest-/ Bioabfallgefäße etc.). Darüber hinaus sind 12 Entleerungen des Restabfallgefäßes in der Grundgebühr enthalten; daher kann keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Inklusivleerungen erfolgen.
Nützliche Adressen
Elektro- u. Elektronikgeräte - Sammel-/Übergabestelle des Kreises Offenbach
Remondis GmbH & Co. KG, Region Südwest
Jakob-Wolf-Straße 28
63179 Obertshausen-Hausen
Tel.: 06104 728 68
Fax: 06104 797 417
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Müllheizkraftwerk (MHKW) Offenbach
Hinweis: Das MHKW Offenbach teilt mit, dass keine Abfälle mehr von privaten Kleinanlieferern sowie Gewerbekunden angenommen werden!
Tel: 0180 100 3915, Internet: siehe Homepage EVO >
Einsammlung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack)
REMONDIS Darmstadt GmbH
Landwehrstraße 88
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 42848 0
Fax: 06151 42848 18
Servicetelefon 0800 122 325 5
Zusammenstellung privatwirtschaftlicher Entsorgungsbetriebe
z.B. für die Entsorgung von Asbest, Eternit, Mineralfasern (Dämmstoffe), Bauschutt, Baumischabfälle, Hölzer aus dem Außenbereich (sog. A4-Hölzer)