Sperrabfall

Informationen zum Sperrabfall:

Zum Sperrabfall gehören Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt, die weder zerkleinert noch unzerkleinert in das Restabfallgefäß eingefüllt werden können.

Dies sind beispielsweise

  • Möbel
  • sonstige Einrichtungsgegenstände aus brennbarem Material oder Metall (z.B. Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Schränke, Regale, Polstermöbel, Trimm- und Fitnessgeräte, Gartenmöbel (unbehandelt), Gartengeräte, Fahrräder, Kinderwagen und Spielgeräte.

Materialien mit einer Größe von weniger als 40 cm oder mehr als 200 cm sind von der Sperrabfalleinsammlung ausgeschlossen. Die Bereitstellungsmenge bei der Sperrmüllabholung beträgt maximal 3 m³ pro Termin (keine Berücksichtigung der Elektrogroßgeräte).

Folgende Abfälle sind kein Sperrabfall:

  • Säcke
  • Kisten oder Kartons mit "Kleinteilen"
  • Glasteile/-platten/-scheiben, Spiegel (Diese werden auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße angenommen.
  • Bau- und Konstruktionsholz (dies ist Baumischabfall oder - je nach Vorbehandlung - sog. A4-Holz, das in der Kreisannahmestelle entsorgt werden muss)
  • Hausmüll wie Tapeten, Abdeckfolien, Porzellan, Stein, Keramik (dies ist Bauschutt)
  • Papier/Pappe/Kartonagen
  • Autoreifen und Autoteile
  • Problemabfälle, Leuchtstoffröhren

Bitte beachten Sie, dass Haushaltsauflösungen oder komplette Entrümpelungen von der Stadt nicht durchgeführt werden. Hier muss ein privater Containerdienst bestellt werden!

Ablauf:

Die sperrigen Abfälle sind am Abfuhrtag, frühestens jedoch am Vortag bis 6.00 Uhr morgens getrennt nach Holz, Metall, Elektrogroßgeräten und sonstigen Materialien auf dem Gehweg bereitzustellen. Mehrmengen werden nicht mitgenommen und sind ungehend aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Die/Der Antragsteller/in ist für den Zustand des Sperrabfalls (Verkehrsbehinderung, Beistellung illegaler Abfälle) bis zur Abholung verantwortlich. 

Online-Antragsformular für die Abholung von Haussperrabfall und Elektro-Haushaltsgroßgeräten. Dieses Formular kann am Bildschirm ausgefüllt und anschliessend an uns gesendet werden.

Wichtiger Hinweis: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von unserem Server automatisch eine Kopie Ihres Antrags als Auftragsbestätigung an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Bitte achten Sie auf den Eingang der Auftragsbestätigung, da nur dann (!) der Antrag bei der Stadt auch eingegangen ist (Achtung: Keine Anmeldung mit Arcor-Adresse möglich! Wegen des Verkaufes von "Arcor" an Vodafone bitte neue Vodafone-Adresse zulegen!

Nach Antragseingang wird dieser dem nächstmöglichen Abfuhrtermin zugeordnet. Die Abfuhr des Sperrgutes erfolgt in der Regel 1 bis 4 Wochen nach Antragstellung; in Ausnahmefällen kann es jedoch auch 4 bis 6 Wochen dauern!

Sperrantrag stellen

Zum Sperrabfall-Antragsformular >

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